28.11.2012

Die Gruppenunfallversicherung im Betrieb


 

Die Umfrage einer namhaften österreichischen Versicherungsgesellschaft im April 2012 zeigt:

Die Österreicher schätzen das Unfallrisiko zu niedrig ein, ein Drittel der Österreicher sieht sich dem Unfallrisiko nicht einmal ausgesetzt. Die Hälfte aller Österreicher kennt den Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung nicht, 33 Prozent wissen nicht, dass es eine private Unfallversicherung gibt.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Arbeitsunfällen, nicht bei Unfällen, die im Freizeitbereich (Haushalt, Freizeit, Sport, Urlaub) passieren!

Für Österreichische Unternehmen gibt es im Rahmen der steuerfreien Zukunftssicherung die Möglichkeit, steuerbegünstigt mit besonderen Konditionen (hinsichtlich Prämie und Deckungsumfang!) das Unfallrisiko seiner Mitarbeiter/Gäste abzusichern.

Bei der Gestaltung des Gruppenversicherungsvertrages kommen unterschiedliche  Deckungsformen in Frage:

Neben einer umfassenden „24 Stunden Deckung, weltweit für sämtliche berufliche und außerberufliche Unfälle“ kann die Deckung auf die Bereiche „Berufsunfälle inklusive/ exklusive Weg“ bzw. „Unfälle auf Dienstreisen/Dienstgängen“ eingeschränkt werden.

Die Festlegung der Versicherungssummen in der  Kollektivunfallversicherung für Tod und Dauerinvalidität basiert meist auf Basis „X-faches Jahresbruttogehalt der einzelnen Mitarbeiter“. Die Versicherungssummen für Zusatzdeckungen wie z.B. Such- und Bergungskosten (Hubschrauberkosten), kosmetische Operationen sind im Kollektivunfallbereich höher als im Bereich Einzelunfallversicherung. Bei der Gestaltung des Gruppenversicherungsvertrages ist auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz Bedacht zu nehmen.

Bei Unternehmen, deren Mitarbeiter Geschäftsreisen ins Ausland tätigen empfiehlt es sich eine „Auslandsreisekrankenversicherung für Dienstreisen“ abzuschließen, welche Versicherungsschutz für sämtliche Behandlungskosten im Ausland sowie die Übernahme der Kosten eines etwaigen Heimtransportes (eventuell mit einer Flugambulanz) aus dem Ausland. Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine wichtige Absicherung der Fürsorgeverpflichtung des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer!

Für ausländische Gäste und Besucher kann im Rahmen der Kollektivunfallversicherung Versicherungsschutz für Behandlungskosten in Österreich (Sozialversicherungsdeckung) sowie Kosten eines erforderlichen Heimtransportes gewährt werden. Diese Zusatzdeckung ist teilweise für das Erlangen eines Visums erforderlich und stellt eine wichtige Absicherung der übernommenen Haftungsverpflichtung dar.

Tipp für alle Kunden: Eine Unfallversicherung mit inkludierter Auslandsreisekrankenversicherung und eine Absicherung von Gästen und Besuchern sollte in jedem österreichischen Unternehmen vorhanden sein!

Wir stehen mit allen Anbietern im direkten Kontakt, um deren Konzepte um Deckungserweiterungen und Klauseln zu verfeinern und damit auf gewohnt hohem Standard weiterzuentwickeln

 

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir gerne zu allen Versicherungsthemen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage.


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